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Por la Igualdad social de
lesbianas, gais, bisexuales y transexuales

 
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Manifiesto de Bilbao

DEKLARATION VON BILBAO ZUR INTERNATIONALEN ZUSAMMENARBEIT MIT LSBT BEVÖLKERUNGSGRUPPEN


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PRÄAMBEL
Wir, die unterzeichnenden Organisationen, drücken unsere Beunruhigung über die Situation von Schwulen, Lesben, Bisexuellen und Transsexuellen (Transvestiten, Transsexuellen und Transgender) in weiten Teilen der Welt aus.

Im besonderen stellen wir fest, dass diese Bevölkerungsgruppe in ihren Rechten bezüglich Gesundheit, Ausbildung, Kultur und Arbeit benachteiligt ist. Sie erleidet immer noch Verbrechen, die aus Hass begangen werden, nicht akzeptierbare Aggressionen, soziale Zurückweisung, diskriminierende Gesetze, Polizeischikane, fehlende gesetzliche Anerkennung und fehlenden Schutz.

Wir stellen die besondere Verletzbarkeit von Lesben und transsexuellen Personen fest.

Wir erklären, dass die höchst fundamentalistischen, intoleranten und undemokratischen Teile von einigen Parteistrukturen und kirchlichen Hierarchien diejenigen sind, die zu diesen genannten Handlungen anstiften, sie gutheißen und verursachen, was als Homophobie, Lesbophobie und Transphobie gilt.

Wir behaupten, dass die Nichtanerkennung affektiver und sexueller Verschiedenheit als Menschenrecht dazu beiträgt, diese Situation fortzusetzen.

ARTIKEL 1: MENSCHENRECHTE
Deshalb bringen die Unterzeichner deutlich zum Ausdruck, dass das Recht jedes Menschen auf affektive-sexuelle Verschiedenheit und das Recht auf die eigene Genderidentität ein Menschenrecht ist.

ARTIKEL 2: GESELLSCHAFT UND MENSCHENRECHTSORGANISATIONEN
Wir fordern die Gesellschaft im allgemeinen und Menschenrechtsorganisationen im besonderen auf, sich für die Rechte von LSBT Bevölkerungsgruppen einzusetzen.

ARTIKEL 3: BEHÖRDEN
Wir rufen die Behörden auf, als weitere Form der Kooperation aktiv die Rechte von Schwulen, Lesben, Bisexuellen und Transsexuellen zu verteidigen.

ARTIKEL 4: ZUSAMMENARBEIT MIT LSBT GRUPPEN IN ALLEN NROS
Wir bitten alle NROs, die Projekte der internationalen Zusammenarbeit durchführen, eindringlich, die Perspektive der sexuellen Orientierung und Genderidentität zu berücksichtigen, um zu verhindern, dass diese Bevölkerungsgruppen, die dem Risiko des sozialen Ausschlusses unterliegen, ohne Unterstützung bleiben.

ARTIKEL 5: ÖFFENTLICHE RESSOURCEN FÜR LSBT GRUPPEN UND GERECHTE VERTEILUNG
Wir fordern die Behörden derjenigen Länder auf, die Ressourcen für Entwicklungszusammenarbeit bereitstellen, ausdrücklich LSBT Gruppen miteinzubeziehen und die vorhandenen Ressourcen gerecht zu verteilen.

ARTIKEL 6: AUSTAUSCH ZWISCHEN GLEICHEN
Wir sehen Entwicklungszusammenarbeit als einen Austausch zwischen Gleichen und nicht als Kapitaltransfer aus Ländern des Nordens in Länder des Südens, sondern als wirkliche Wechselbeziehung zwischen den Kulturen.

ARTIKEL 7: BEDÜRFNISSE DER EMPFÄNGER
Wir glauben, dass internationale Zusammenarbeit immer von den Bedürfnissen der Länder des Südens ausgehen soll.

ARTIKEL 8: AFFEKTIVE-SEXUELLE VIELFALT UND GENDER

Wir halten es für wichtig, die Vielfalt unter Schwulen, Lesben, Bisexuellen und Transsexuellen zu respektieren.

Wir wollen nicht nur vergleichbare Rechte erreichen, sondern erstreben vielfache Möglichkeiten, Zuneigung, Sexualität und Genderidentität auszudrücken.

ARTIKEL 9: DER KAMPF GEGEN HIV/AIDS

Wir sind besorgt über die Schwierigkeiten, die die LSBT Bevölkerung hat, wenn sie Zugang zu Informationen über HIV/AIDS, dessen Prävention und Behandlung sucht.
Wir stellen fest, dass in vielen Fällen nicht der Mangel an Ressourcen das Problem ist, sondern dass die vorhandenen Ressourcen aufgrund von Stigmata und Vorurteilen nicht für die LGBT Bevölkerung bestimmt sind.

ARTIKEL 10: GLEICHHEIT, WÜRDE UND SOZIALE GERECHTIGKEIT
Wir kämpfen für soziale Gerechtigkeit und Würde.

Wir setzen uns nicht nur für die Rechte von Schwulen .Lesben, Bisexuellen und Transsexuellen ein, sondern für alle Menschenrechte, für soziale Gerechtigkeit, den Schutz der Erde und der Umwelt.

Wir kämpfen gegen wirtschaftliche Ausbeutung, kulturelle Plünderung, ideologische Gleichmacherei und religiöse Intoleranz.

Für diesen Kampf engagieren wir uns in unterschiedlichen sozialen und gesellschaftlichen Netzwerken, weil unser spezieller Kampf sich nicht von jeglichem Einsatz gegen Ungleichheit oder Ungerechtigkeit unterscheidet.

ARTIKEL 11: VERPFLICHTUNG DER GEBERLÄNDER
Die Organisationen der Länder des Nordens verpflichten sich dazu

a) höchste Anstrengungen zu unternehmen, um Gelder von privaten oder öffentlichen Einrichtungen für die Entwicklung von Projekten der internationalen Zusammenarbeit mit LSBT Bevölkerung zu erlangen.

b) andere LSBT Gruppen und weitere NROs zu motivieren, sich in internationaler Zusammenarbeit mit LSBT Bevölkerung zu engagieren.

c) wenigsten 0,7% des eigenen Budgets für Projekte der internationalen Zusammenarbeit bereitzustellen.

d) die eigene Bevölkerung für die Situation von LGBT in anderen Ländern durch Vermittlung von Bildung über Entwicklungszusammenarbeit zu sensibilisieren.

Verabschiedet von der Vollversammlung der 3. Konferenz zur Internationalen Zusammenarbeit mit LSBT Gruppen am 19. März 2006 in Bilbao.

Dieses Schriftstück ist frei zugänglich für alle Organisationen, die sich mit dem Inhalt identifizieren.

Übersetzung von: Ira Haberstroh


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